Allgemeine Geschäftsbedingungen

Open Circle AG

1. Anwendung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Vertragsbeziehungen mit der Open Circle AG.

2. Vertragsdauer, Kündigung

Liefer- und Dienstleistungsverträge enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. Bei wiederkehrenden Leistungen verlängern sie sich stillschweigend um eine weitere Vertragsperiode, sofern keine schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgt.

3. Leistungserbringung

Open Circle AG kann die Leistungen entweder selber erbringen oder auf eigene Kosten durch Dritte erbringen lassen. Ort der Erfüllung ist am Sitz der Open Circle AG.

4. Termine

Terminpläne und Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind in der Regel Richtwerte, ausser sie sind ausdrücklich als verbindlich erklärt.

5. Übergabe und Abnahme

Open Circle AG erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates.
Falls ein Abnahmeverfahren vereinbart wird, ist über jede Abnahme ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Leistungen gelten ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen, wenn eine Abnahme nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Datum bzw. nach der Übergabe erfolgt bzw. wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt.

6. Verzug

Nimmt der Kunde die vertraglich angebotene Leistung nicht an, kann Open Circle AG zusätzlich zu den in Art. 91 ff. OR vorgesehenen Massnahmen Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der noch nicht erbrachten Leistungen. Beim Zahlungsverzug des Kunden ist Open Circle AG berechtigt, nach einer eingeschriebenen Mahnung und einer Nachfrist von vier Wochen die Dienstleistung einzustellen.

7. Kauf & Garantien für Software und Hardware

Für Produkte wie Hardware, Dritt-Software usw., welche Open Circle AG mitvertreibt, gelten teilweise andere oder ergänzende Bestimmungen; insbesondere betreffend Rechte an der Software, Befugnisse des Kunden sowie an den Gewährleistungsrechten des Herstellers. Inhalt und Umfang der Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten ergeben sich direkt aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem jeweiligen Softwareprodukt in elektronischer Form beigefügt sind. Konfiguration und Garantiebestimmungen von Hardware ergeben sich aus den Vertragsdokumenten der Hersteller.
Der Hersteller gewährt dem Kunden unabhängig von Open Circle AG selbständig eine Herstellergarantie nach seinen eigenen Garantiebestimmungen. Jede Gewährleistung und Haftung durch Open Circle AG ist ausgeschlossen.

8. Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preis- und Honorarvereinbarung der Open Circle AG.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Preisänderungen werden per Briefpost zugestellt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach Empfang des Preisblattes schriftliche Einsprache erhoben wird.
Im Falle einer Einsprache hat Open Circle AG das Recht, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Bis zum Vertragsablauf erfolgt die Dienstleistungserbringung zu den bisherigen Konditionen.
Rechnungen von Open Circle AG sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungstellung ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.

9. Reisezeit/-spesen

Für die Entschädigung der Reisezeit via Auto berechnet Open Circle AG einen Kilometerpreis sowie einen reduzierten Stundenansatz (der gleiche Preis wird bei der Anreise via öffentlichen Verkehrsmitteln verrechnet). Für die Entschädigung der Reisezeit via Flugzeug berechnet Open Circle AG einen reduzierten Stundenansatz sowie die anfallenden Reisespesen. Weitere Spesen (wie Unterkunft bei Übernachtung, Verpflegung, Taxi) werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

10. Zusatzaufwand

Folgender Zusatzaufwand wird separat in Rechnung gestellt:

  1. Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, die nicht durch gelieferte oder gewartete Komponenten verursacht werden;
  2. Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, die durch Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstanden sind;
  3. Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.

11. Verantwortung des Kunden

Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Open Circle AG die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Er ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:

  1. Betriebswirtschaftliche Verantwortung für die mit den durch Open Circle AG vertragsgemäss erbrachten Leistungen erzielten Resultat,
  2. Bezeichnung eines Ansprechpartners und der Projektleitung,
  3. Ausbildung der Mitarbeitenden,
  4. Störungs- und Fehlermeldungen,
  5. Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten,
  6. Ausführung und Kontrolle der Datensicherung für diejenigen Geräte, Systeme und Drittsoftware, die nicht durch Open Circle AG gehostet werden
  7. Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation inkl. Internet- und Telefonanschlüssen,
  8. Einhaltung der von Open Circle AG bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften,
  9. Unterstützung der Mitarbeitenden von Open Circle AG,
  10. Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen,
  11. Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten,
  12. Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung durch Drittunternehmen,
  13. Prüfung der Leistungen unmittelbar nach der Übergabe und sofortige Mängelrüge,
  14. Beschaffung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Wechseldatenträgern sowie Ersatz von Verschleissteilen.

12. Rechte am Arbeitsergebnis

Sämtliche Rechte an den durch Open Circle AG oder deren Subakkordanten erstellten Leistungen bleiben im Eigentum der Open Circle AG. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

13. Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden

Die Gewährleistung bei eigenmächtiger Nachbesserung, technischen Manipulationen und/oder Erweiterungen durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen.

14. Haftung

Die Parteien haften für Personenschäden unbeschränkt. Für direkte Schäden, die sie im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung verursachen, haften sie maximal für die für die Nutzung des Produkts innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Schadenseintritt entstandenen Service-Gebühren. Die Haftung für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für das Verhalten und für Unterlassungen ihrer Hilfspersonen und Subunternehmer (inkl. deren Hilfspersonen) haften die Parteien wie für ihr eigenes.
Der Zugang zu unseren Cloud Services erfolgt über einen Internetzugang und mittels eines geeigneten Webbrowsers. Dies ist nicht Gegenstand der von Open Circle AG geschuldeten Leistung. Open Circle AG ist nur für das vertragsgemässe Funktionieren der von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen betriebenen Systeme, Rechner und Leitungen verantwortlich. Im Übrigen fällt die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.

15. Nomadischer Service

Der Telefon Service von Open Circle AG (nachfolgend Open Circle AG genannt) ist per se ein nomadischer Service, d.h. aus Open Circle AG Sicht ist der Service nicht an einen Standort gebunden und kann auch an einem anderen Ort als der angegebenen Installationsadresse verwendet werden. Die Notrufnummer Leitweglenkung geht aber immer davon aus, dass der Service an der angegebenen Installationsadresse verwendet wird.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle Benutzerinnen und Benutzer gemäss der gesetzlichen Vorgaben darüber informiert und sein Einverständnis einholt, dass er einen nomadischen Service bezieht. Gemäss heutiger Gesetzgebung muss jede Benutzerin und jeder Benutzer sein (Ein-)Verständnis des nomadischen Services ausdrücklich und beweisbar geben. Dies ist insofern relevant, als im Allgemeinen die Nomadisierung des Services nicht pro Benutzerin bzw. pro Benutzer, sondern nur für alle Benutzerinnen und Benutzer des Serviceproviders gemeinsam erfolgen kann.

16. Verrechnungsausschluss

Der Kunde kann Gegenforderungen mit Forderungen der Open Circle AG nur dann verrechnen, wenn diese von Open Circle AG schriftlich anerkannt wurden.

17. Sicherheiten

Das Eigentum an den verkauften Hardwareprodukten geht erst dann auf den Kunden über, wenn diese vollständig bezahlt sind. Open Circle AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins öffentliche Register eintragen zu lassen.
Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, ist er verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen sowie Datenträger und Dokumentationen an Open Circle AG zurückzugeben.

18. Abwerbeverbot

Die Parteien werben sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer ab. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Open Circle AG sowie während eines Jahres darüber hinaus.

19. Vertragsänderungen, Nebenabreden

Vertragsänderungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet sind.

20. Spezielle Bestimmungen bei Internetdienstleistungen

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Open Circle AG die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch vergibt. Öffentliche, dem Kunden zugewiesene IP-Adressen bleiben Eigentum der Open Circle AG.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Open Circle AG nicht für die Verbreitung respektive das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt die Open Circle AG ein Fehlverhalten fest, so ist die Open Circle AG berechtigt, den Anschluss unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung zu sperren. Der Kunde wird schadenersatzpflichtig und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, genutzte Dienstleistungen der Open Circle AG vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Der Kunde ist für entsprechende Schäden vollumfänglich haftbar.
  4. Bei betriebsnotwendigen Messungen oder Netzumbauten ist die Open Circle AG berechtigt, die Leistungen wenn möglich mit vorgängiger Anzeige ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen zu unterbrechen.
  5. Die Hoheit an den Nutzungs- und Kundendaten und das Eigentum daran liegt beim Kunden. Diese werden nach Ablauf des Vertragsverhältnisses in geeigneter Form übergeben. Die Weitergabe/-verwendung der Daten erfolgt nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden. Open Circle AG verzichtet auf ein Retentionsrecht an den Daten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Kundendaten auf eigene Kosten herauszuverlangen.

21. Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag gelangt ausschliesslich materielles Schweizer Recht zur Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) wird ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Zürich.

Open Circle AG – Zürich
Freilagerstrasse 32
8047 Zürich

Open Circle AG – Bern
Lagerhausweg 30
3018 Bern

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