Open Circle AG – Zürich
Freilagerstrasse 32
8047 Zürich
Open Circle AG – Bern
Lagerhausweg 30
3018 Bern
1.1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung gelten für sämtliche, auch künftige, Leistungen und Vertragsbeziehungen mit Open Circle, welche Open Circle im Auftrag des Kunden erbringt, unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (beispielsweise über die Webseiten von Open Circle, per E-Mail oder schriftlich).
1.1.2 Diese AGB sind integrierter Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, welche zwischen Open Circle und dem Kunden abgeschlossen werden (insbesondere Basisvertrag, Einzelverträge, Vereinbarungen, Anhänge, Angebote, Auftragsbestätigungen). Andere Vertragsbedingungen, sofern nicht schriftlich vereinbart, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Open Circle ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere für etwaige Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden.
1.2.1 Soweit Open Circle dem Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten vermittelt, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten.
1.2.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten, soweit anwendbar, auch auf andere Vertragsbeziehungen, beispielsweise, aber nicht ausschliesslich, auf Verträge zwischen Open Circle mit Lieferanten und Dienstleistungserbringern.
2.1.1 Open Circle ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mittel (z.B. technische und organisatorische) unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden zu ändern, sofern dadurch die erbrachte Dienstleistung mindestens gleichwertig bleibt.
2.1.2 Ort der Erfüllung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Standorten der Open Circle oder gemäss Liste der Subunternehmen.
2.1.3 Der Kunde hat, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, keinen Anspruch auf Überlassung von Quellcodes und Skripten. Quellcodes, Skripte, Dokumentationen, Name und Marken usw. sind alleiniges Eigentum der Open Circle. Vorbehalten bleiben anderslautende Bestimmungen in Open Source-Lizenzen.
2.2.1 Open Circle kann die Leistungen entweder selbst erbringen oder auf eigene Kosten durch Dritte erbringen lassen, wobei Open Circle vollumfänglich für die Vertragserfüllung verantwortlich bleibt. Die Subunternehmer sind im Dokument SUK aufgeführt.
2.2.2 Beabsichtigt Open Circle, einen nicht in der SUK aufgelisteten Subunternehmer beizuziehen, wird der Kunde darüber informiert und kann dessen Beizug ablehnen.
2.2.3 Werden Subunternehmer zur Bearbeitung von Personendaten eingesetzt, gilt zusätzlich die ABV.
2.3.1 Für Produkte wie Hardware, Dritt-Software usw., welche Open Circle mitvertreibt, gelten teilweise andere oder ergänzende Bestimmungen; insbesondere betreffend Rechte an der Software, Befugnisse des Kunden sowie den Gewährleistungspflichten des Herstellers. Inhalt und Umfang der Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten ergeben sich direkt aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem jeweiligen Softwareprodukt in elektronischer Form beigefügt sind. Konfiguration und Garantiebestimmungen von Hardware ergeben sich aus den Informationen der Hersteller.
2.3.2 Der Hersteller gewährt dem Kunden unabhängig von Open Circle selbständig eine Herstellergarantie nach seinen eigenen Garantiebestimmungen. Die Gewährleistung und Haftung von Open Circle für Leistungen oder Mängel des Herstellers ist ausgeschlossen.
2.3.3 Vermittelt Open Circle Garantie- oder Serviceleistungen seiner Lieferanten an den Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, soweit durch diese Leistungen Gewährleistungsansprüche erledigt werden können, die Leistung des Lieferanten in Anspruch zu nehmen.
2.4.1 Leistungen von Open Circle, die durch den Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang in Anspruch genommen werden, werden von Open Circle nach tatsächlichem Personal-, Sach- und Materialaufwand zu den geltenden Ansätzen und Konditionen in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die nachfolgenden Leistungen:
(a) Das Analysieren und Beheben von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung entstanden sind;
(b) Das Analysieren und Beheben von Störungen und Fehlern im Zusammenhang mit Komponenten (Software, Hardware), welche nicht durch Open Circle geliefert wurden oder gewartet werden;
(c) Das Analysieren und Beheben von Störungen und Fehlern, die nicht nachweislich durch von Open Circle zu vertretenden Umständen entstanden sind;
(d) Leistungen im Bereich Support und Service Desk, sofern diese nicht im Rahmen des vereinbarten Service Level Agreements als Inklusivleistung ausgewiesen sind, namentlich insbesondere die Bearbeitung von Change Requests und Service Requests;
(e) Leistungen im Zusammenhang mit Hardware und Hardwarekomponenten, welche nicht Gegenstand des vorliegenden Vertrags oder von Vertragsergänzungen sind (Recherche, Abklärungen, Beschaffung, Bereitstellung, Bewirtschaftung);
(f) Leistungen im Zusammenhang mit Software-Lizenzen, welche nicht im Leistungsumfang enthalten sind (Recherche, Abklärungen, Beschaffung, Bereitstellung, Bewirtschaftung);
(g) Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, die durch Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstanden sind;
(h) Aufwand, der durch oder im Zusammenhang mit Cyberattacken, Software- oder Virenangriffen verursacht wird;
(i) Schulungen;
(j) Allgemeine kundenspezifische administrative Arbeiten, welche auf Wunsch des Kunden ausgeführt oder durch den Kunden veranlasst werden;
(k) Reisezeiten, Reisespesen und Übernachtungsspesen;
(l) Spesen, die während der Erfüllung eines Kundenauftrags entstehen;
(m) Mitwirkung bei Audits oder Revisionen des Kunden;
(n) Konzeptionsarbeiten, administrative Tätigkeiten und Abklärungen im Rahmen einer Angebotserstellung;
2.5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, basieren Angebote und Aufwandabschätzungen auf Erfahrungswerten von vergleichbaren Vorhaben; die Leistungen werden nach tatsächlichem Personal-, Sach- und Materialaufwand, zu den geltenden Ansätzen und Konditionen, in Rechnung gestellt.
2.5.2 Kleinmaterial, Verbrauchsmaterial, Kabel, Kleinperipherie und dergleichen werden i. d. R. zwecks Vereinfachung mit einer Pauschale verrechnet.
2.5.3 Terminpläne und Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind so lange als unverbindliche Plan- und Richtwerte zu verstehen, bis sie von allen beteiligten Parteien als verbindlich erklärt werden.
2.5.4 Wird in der Leistungsbeschreibung die Erbringung einer Leistung zu einem Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannten Grundlagen. Sollten sich diese Grundlagen während der Realisierung des Projektes wesentlich ändern, so kann Open Circle eine Anpassung des Festpreises verlangen. Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Personal-, Sach- und Materialaufwand, zu den geltenden Ansätzen und Konditionen, in Rechnung gestellt.
2.5.5 Die für Offerten angefragten Preise von Fremdprodukten (wie z.B. Hardware oder Lizenzen) sind Schwankungen unterworfen, die sich dem Einfluss von Open Circle entziehen. Entsprechende Preisangaben erfolgen tagesaktuell. Open Circle behält sich das Recht vor, diese Preise zum Zeitpunkt der Kundenbestellung zu überprüfen und gegebenenfalls die Offerte anzupassen.
3.1.1 Der Kunde zahlt Open Circle die jeweils vereinbarte Vergütung. Wird die Vergütung nicht explizit in einem Vertrag oder in einer Vereinbarung bestimmt, so richtet sich diese nach der Dienstleistung- oder Produktpreisliste in ihrer aktuellen Fassung.
3.1.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Leistungen nach tatsächlichem Personal-, Sach- und Materialaufwand, zu den geltenden Ansätzen und Konditionen, verrechnet.
3.1.3 Sämtliche Vergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken zu bezahlen.
3.1.4 Alle Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Preisangaben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen etc. werden jeweils ohne Mehrwertsteuer oder vergleichbare Steuern genannt, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Die Vergütung ist zuzüglich etwaiger nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigenden Steuern zu leisten.
3.1.5 Vor-Ort-Leistungen von Open Circle werden gemäss jeweils aktuellen Konditionen separat in Rechnung gestellt, sofern es sich nicht um eine als inklusiv vereinbarte Leistung handelt.
3.1.6 Die Verrechnung von Forderungen von Open Circle mit einer Gegenforderung ist nur dann zulässig, wenn Open Circle die Gegenforderung schriftlich und im Voraus anerkannt hat und der Verrechnung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
3.2.1 Rechnungen von Open Circle sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist definiert, beträgt diese 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Erfolgt innert dieser Frist keine Zahlung, so gerät der Kunde ohne weitere Anzeige in Verzug.
3.2.2 Es gilt ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.
3.2.3 Open Circle notifiziert die Kunden über einen Verzug mittels einer Zahlungserinnerung ohne Kostenfolge. Für Mahnungen kann eine mit dem Aufwand verbundene Gebühr erhoben werden.
3.2.4 Ist die Frist für die Rechnungsprüfung (vgl. Kapitel 3.3.5) ungenutzt verstrichen und blieb trotz Zahlungserinnerung und Mahnung eine Zahlung aus, ist Open Circle berechtigt, nach einer eingeschriebenen Notifikation und einer Nachfrist von weiteren 20 Tagen die Dienstleistung einzustellen. Open Circle ist diesbezüglich von Schadenersatzforderungen ausdrücklich freigestellt.
3.3.1 Bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung üblicherweise monatlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3.2 Für jede bezogene Dienstleistung im Abonnement kann der volle Monat in Rechnung gestellt werden, sobald der Service aktiviert wurde. Services, welche nach dem ersten Tag des Monats hinzugebucht werden, können im Folgemonat nachverrechnet werden.
3.3.3 Erbringt Open Circle Leistungen nach Aufwand, wird Open Circle einen Aufwandrapport bereitstellen.
3.3.4 Wird nicht ausdrücklich ein anders lautender Zahlungsplan vereinbart, so ist Open Circle berechtigt, eine Anzahlungsrechnung, eine oder mehrere Teilrechnungen, Zwischenrechnungen oder Akontorechnungen zu stellen.
3.3.5 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen umgehend nach Erhalt zu kontrollieren. Soweit der Kunde die Rechnung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich beanstandet, gilt sie als vom Kunden genehmigt. Die Beanstandung muss eine Begründung enthalten. Später entdeckte Unstimmigkeiten können, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nicht mehr geltend gemacht werden. Sollten trotz der Kontrollpflicht Fehler in der Verrechnung festgestellt werden, so erfolgt eine Korrektur ausschliesslich auf die laufende Verrechnungsperiode; nachträgliche Korrekturen für bereits verrechnete oder abgeschlossene Vorperioden sind ausgeschlossen.
3.4.1 Die Vergütungen basieren auf dem Teuerungsstand am Datum der Vertragsunterzeichnung. Sollte sich der Teuerungsstand massgeblich verändern, behält sich Open Circle vor, die Preise nach schriftlicher Information an den Kunden in angemessenem Rahmen anzupassen.
3.4.2 Im Falle von Preiserhöhungen durch Lieferanten kann Open Circle diese Mehrkosten an den Kunden weitergeben oder die Konditionen entsprechend anpassen. Open Circle wird den Kunden hierüber frühzeitig informieren.
3.4.3 Open Circle ist berechtigt, Preiserhöhungen bei Fremdprodukten, welche durch Open Circle lediglich vermittelt oder vertrieben werden (beispielsweise Lizenzen), gemäss Vorankündigung des Drittanbieters, unabhängig von anderen Vereinbarungen und Laufzeiten an den Kunden weiter zu verrechnen.
4.1.1 Liefer- und Dienstleistungsverträge ohne wiederkehrenden Charakter enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung.
4.1.2 Die Leistungen von Open Circle werden grundsätzlich im Auftragsverhältnis ausgeführt. Ein Werkvertrag kommt nur dann zustande, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
4.1.3 Sofern die Leistungen von Open Circle die Erstellung eines Werks im Sinne von Art. 363 ff. OR (ein „Werk“) beinhalten, hat der Kunde das Werk umgehend nach Lieferung zu prüfen. Dasselbe gilt ebenfalls für die Lieferung eines Teils eines Werks, wobei bei der Lieferung des gesamten Werks Mängel eines Teilwerks nicht mehr gerügt werden dürfen. Die Prüfungsfrist dauert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, maximal 7 Kalendertage ab Lieferung des jeweiligen Werks durch Open Circle.
4.1.4 Falls ein Abnahmeverfahren vereinbart wird, ist über jede Abnahme ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
4.1.5 Sofern durch den Auftraggeber keine schriftliche Mängelrüge bei Open Circle eingegangen ist, gelten Leistungen ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen, wenn eine Abnahme nicht innert 7 Kalendertagen nach dem vereinbarten Datum bzw. nach der Übergabe erfolgt.
4.1.6 Eine Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt.
4.2.1 Open Circle hat ausschliesslich Einfluss auf die gemäss Leistungsbeschreibungen und Produktblättern beschriebenen Systeme und Services. Soweit Drittsysteme von Open Circle betrieben werden, übernimmt Open Circle nur eine Gewährleistung, soweit es eine eigene Dienstleistung betrifft. Open Circle übernimmt keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle, wenn Abhängigkeiten mit Dritten (beispielswiese IT-Systeme von Drittanbietern) bestehen und durch diese verursacht wurden oder wenn die Störung oder der Ausfall durch den Kunden resp. durch eine ihm zurechenbare Person verursacht wurde.
4.2.2 Open Circle kann nicht gewährleisten, dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden.
4.2.3 Die Gewährleistung bei eigenmächtiger Nachbesserung, technischen Manipulationen und / oder Erweiterungen durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen.
4.3.1 Die Parteien haften für Personenschäden unbeschränkt. Für direkte Schäden, die Open Circle im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung verursacht, haftet sie maximal in Höhe der innerhalb von sechs Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzung des Produktes entstandenen Service-Gebühren. Die Haftung für indirekte Schäden, namentlich entgangenen Gewinn, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für das Verhalten und Unterlassungen ihrer Hilfspersonen und Subunternehmer (inkl. deren Hilfspersonen) haften die Parteien wie für eigenes.
4.3.2 Erfolgt der Zugang zu den Open Circle-Cloud-Services über einen Internetzugang oder über kundenseitig bereitgestellte Infrastrukturen, ist dies nicht Gegenstand der von Open Circle geschuldeten Leistung. Open Circle ist nur für das vertragsgemässe Funktionieren der von ihr selbst oder ihren Subunternehmern betriebenen Systeme und Services verantwortlich. Im Übrigen fällt die Nutzung von Systemen, Services und Leistungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.
5.1.1 Das Eigentum an den verkauften Hardwareprodukten geht erst dann auf den Kunden über, wenn diese vollständig bezahlt sind. Open Circle ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins öffentliche Register eintragen zu lassen.
5.1.2 Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, ist er verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen sowie Datenträger und Dokumentationen an Open Circle zurückzugeben.
5.2.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Open Circle die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch vergibt. Öffentliche, dem Kunden zugewiesene IP-Adressen bleiben Eigentum von Open Circle.
5.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Open Circle nicht für die Verbreitung respektive das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt Open Circle ein Fehlverhalten fest, so ist Open Circle berechtigt, die Zugänge respektive den Zugang unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung zu sperren. Der Kunde wird schadenersatzpflichtig und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen. Ausserdem trägt er allein die Rechtsfolgen und hält Open Circle schadlos.
5.2.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die genutzten Produkte und Dienstleistungen von Open Circle, soweit sie in seinem Einflussbereich (wie z.B. Administrationszugriff oder physischer Zugriff) liegen, vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen (z.B. Passwörter, Berechtigungen, physische Zugriffe auf Hardware). Der Kunde ist für entsprechende Schäden vollumfänglich haftbar.
5.2.4 Bei betriebsnotwendigen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ist Open Circle berechtigt, die Leistungen, wenn möglich mit vorgängiger Anzeige, ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen zu unterbrechen.
5.2.5 Die Hoheit an den Nutzungs- und Kundendaten und das Eigentum daran liegt beim Kunden. Diese werden nach Ablauf des Vertragsverhältnisses übergeben. Die Weitergabe / Verwendung der Daten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Open Circle verzichtet auf ein Retentionsrecht an den Daten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Kundendaten gegen Entschädigung des effektiv verursachten Aufwands herauszuverlangen.
5.3.1 Folgende Sachverhalte sind von der Verfügbarkeitsgarantie ausgeschlossen:
(a) Bei Befall durch Viren oder andere Malware wird das Backup des Vortags, respektive das letzte, nicht kompromittierte Backup, eingespielt. Erfolgt auf Kundenwunsch eine manuelle Säuberung ohne Backup-Restore, so wird die dadurch verlängerte Serviceausfallzeit nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet und die Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
(b) Open Circle garantiert, nach dem aktuellen Stand der Technik notwendige Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Für Viren- und anderen Malwarebefall kann Open Circle nicht die Verantwortung übernehmen.
(c) Überlastung resp. Nicht-Erreichbarkeit der Services, verursacht durch zu viele Zugriffe einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service).
(d) Fehlmanipulationen des Kunden/Dritter (Hersteller oder Softwarepartner des Kunden).
(e) Störung der Internetverbindung.
(f) Die Verfügbarkeit von Services, welche durch Dritte zur Verfügung gestellt werden und nicht im direkten Einflussbereich von Open Circle stehen. Open Circle handelt generell im Interesse des Kunden und versucht, eine möglichst zeitnahe Störungsbehebung oder Wiederherstellung zu erreichen.
(g) Kriminelle Aktivitäten Dritter.
(h) Höhere Gewalt.
6.1.1 Vertrags- und vereinbarungsrelevante Mitteilungen und Erklärungen an eine Partei bedürfen der Textform (einfacher Brief, eingeschriebener Brief, E-Mail oder Cockpit-Meldung).
6.1.2 Sämtliche Rechte an den durch Open Circle oder deren Subakkordanten erstellten Leistungen bleiben im Eigentum der Open Circle. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
6.2.1 Die Parteien verpflichten sich, Mitarbeitende der jeweils anderen Partei während der Vertragsdauer und ein Jahr danach weder für sich noch für Andere abzuwerben oder sie in anderer Weise zur Aufgabe ihres Arbeitsverhältnisses zu bewegen.
6.2.2 Im Falle einer Verletzung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines vergangenen Jahresgehalts der betroffenen Person fällig.
6.3.1 Tritt Open Circle als Kunde auf, wird eine nachträgliche Verrechnung von Leistungen resp. eine Nachverrechnung für eine bereits verrechnete oder abgeschlossene Periode ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4.1 Auf die Verträge sowie sämtliche daraus oder im Zusammenhang damit entstehenden Ansprüche gelangt ausschliesslich materielles Schweizer Recht zur Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) wird ausgeschlossen.
6.4.2 Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten oder Konfliktsituationen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
6.4.3 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich über dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Schweizerischen Schiedsordnung (Swiss Rules) des Swiss Arbitration Centre sowie den Empfehlungen für die Schiedsgerichtsbarkeit der Institution for IT and Data Dispute Resolution (ITDR) zu entscheiden. Es gelten die im Zeitpunkt der Einreichung der Einleitungsanzeige in Kraft stehenden Fassungen der Schiedsordnung und der ITDR-Empfehlungen.
6.4.4 Das Schiedsgericht soll aus einem Mitglied bestehen; der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich.
6.4.5 Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.
6.4.6 Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien jederzeit vereinbaren, den Streitfall einer Mediation gemäss der Schweizerischen Mediationsordnung des Swiss Arbitration Centre sowie den Empfehlungen für die Mediation der «Institution for IT and Data Dispute Resolution» (ITDR) zu unterziehen, die beide an dem Tag in Kraft sind, an dem der Schlichtungsantrag gemäss diesen Regeln und Empfehlungen eingereicht wird.
6.4.7 Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien jederzeit, bevor sie die Streitigkeit einem Schiedsverfahren oder einer Mediation unterziehen, vereinbaren, die Streitigkeit einer Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäss der Verfahrensordnung für Gutachten der Institution for IT and Data Dispute Resolution (ITDR) zu unterziehen, die an dem Tag in Kraft ist, an dem der Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäss dieser Verfahrensordnung gestellt wird.